Nov 18
Canis Dirus

GDSK oder die neue Abzocke im internationalen Versand

Nachdem wir gerade mit der GDSK zu tun hatten, kurz eine paar Zeilen für Betroffene, ich weiß nicht, ob die Infos so bereits bekannt waren:

Bei Bestellungen, im speziellen aus dem asiatischen Raum, kommt es zunehmend häufiger zu einer Zwischenschaltung der sogenannten Geselltschaft der Schnellkuriere alias GDSK, mit dezent ausgedrückt, unverschämten Abwicklungsgebühren bei Androhung kostenpflichtiger Rücksendungen. Auffällig hier sind im speziellen Transfers, die über EMS Logistik aus dem Ausland versendet werden. Die GDSK verlangt hier für eine komplette Zollabwicklung ca 25 Euro, was bei Versandgebühren befreiter Sendung besonders ärgerlich ist. Die Information, das eine Selbstverzollung erfolgen kann, ist hier nicht immer so einfach ersichtlich.

Fakt ist:
Eine Selbstverzollung ist jederzeit möglich. Ab 22 Euro wird Einfuhrzollfällig (19%), ab 150 zusätzlich Zollgebühren, abhängig vom Gegenstand, gültig für alle Privatkäufe.

Eine gute Anleitung zur Abwicklung findet sich hier:
Anleitung zur Selbstverzollung

Ein neuerer Artikel belegt zudem, das eine Selbstverzollung gänzlich ohne gdsk absolut möglich ist:

Zitat Presseblog:

Die GDSK vermittelt den Eindruck, dass nur sie die Verzollung vornehmen kann oder die Papiere bei einer Selbstverzollung über das Internet an ihre Adresse geschickt werden müssen, die dann gegen eine Gebühr von 4,50 € von der GDSK beim Zoll vorgelegt werden.
Die Aussagen der GDSK scheinen im Widerspruch zu stehen mit den Aussagen des zuständigen deutschen Zolls in Frankfurt. Deshalb haben wir uns an den deutschen Zoll in Frankfurt gewendet und um Klärung des Sachverhalts gebeten. Der deutsche Zoll vertritt die Auffassung, – man höre und staune – dass der Empfänger der Ware in Deutschland NICHT die GDSK zur Zollabwicklung beauftragen muss. Schriftlich wurde uns mitgeteilt: „Eine Beauftragung der Firma GDSK durch den Empfänger der Ware ist in diesem Fall nicht notwendig.“

Vollständiger Artikel ist hier zu finden:
Artikel unter Pressvoice.blogspot

Sollte also jemand Post von der GDSK bekommen, kann ich die Artikel nur empfehlen.

Vom Versuch, keine Gebühren an die GDSK zu zahlen, nachdem die Abwicklung beauftragt wurde, kann ich nur abraten, hier gibt es einige Beispiele von Personen, die nach Beauftragung der GDSK zu Verzollung vom Mahngericht zur Zahlung verdonnert wurden!

Fazit: Selbstverzollung direkt mit Hauptzollamt (siehe beide Artikel), damit keine Beauftragung und somit keine unverschämten Gebühren!

Betreff Zollgebühren bei Retouren findet sich hier noch etwas:
Zollgebühren Rückerstattung bei Retouren

Bitte nicht böse sein, über den langen Text, aber ich weiss, das Akte das Thema bereits aufgegriffen hatte, vielleicht helfen die Infos weiter. Wir haben gerade gemäß der Anleitung eine Selbstverzollung erfolgreich durchgeführt.

Canis Dirus
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Pixeljunky


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